Hochzeitsfotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografische Arbeiten (Auftragsannahme)

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen "JS-Fotografie von Simone Wittchen und Jonas Hiller" und ihren Auftraggebern. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Diese Bedingungen haben Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Mittlers.

Urheberrechtliche Bestimmungen

  • 2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Fotografen (gemäß §§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) bleiben bei ihm. Nutzungsbewilligungen (z.B., Veröffentlichungsrechte) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt lediglich eine einfache Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Zweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Diese Vereinbarungen werden in Rechnung, Auftragsbestätigung oder Lieferschein festgelegt.
  • 2.2 Bei Verwendung der Bilder ist der Auftraggeber verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) oder den Copyrightvermerk im Sinne des Welturheberrechtsabkommens (WURA) gut lesbar und eindeutig anzubringen. Dies gilt auch, wenn das Bild nicht signiert ist. Private Hochzeitsbilder sind hiervon ausgenommen.
  • 2.3 Änderungen an den Bildern bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Fotografen, es sei denn, sie sind im Rahmen des ursprünglichen Vertragszwecks erforderlich oder es handelt sich um private Hochzeitsfotos für den persönlichen Gebrauch.
  • 2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und der ordnungsgemäßen Anbringung der Herstellerbezeichnung.
  • 2.5 Alle weiteren Regelungen richten sich nach den geltenden Urheberrechtsbestimmungen.

Eigentum am Filmmaterial - Archivierung

  • 3.1 Das Eigentumsrecht an belichtetem Filmmaterial (Negative, Digitale Negative, Diapositive usw.) verbleibt beim Fotografen. Der Fotograf überlässt dem Auftraggeber die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder gegen angemessene Honorierung. Diapositive werden nur leihweise zur Verfügung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • 3.2 Der Fotograf behält sich das Recht vor, die Bilder mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Integrität dieser Herstellerbezeichnung, insbesondere bei Weitergabe an Dritte.
  • 3.3 Der Fotograf wird die Aufnahmen bis zu sechs Wochen archivieren. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung des Materials haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Ansprüche Dritter

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung erforderlicher Zustimmungen von Dritten (z.B., abgebildeten Personen, Künstlern oder Eigentümern von Gegenständen auf den Fotos) und hält den Fotografen von jeglichen Ansprüchen frei.

Verlust und Beschädigung

  • 5.1 Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, wertvolle Gegenstände zu versichern.
  • 5.3 Die Haftung des Fotografen beschränkt sich auf Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen, sofern möglich.

Leistung und Gewährleistung

  • 6.1 Der Fotograf führt den Auftrag sorgfältig und im Rahmen der gebuchten Zeit aus. Die genaue Durchführung obliegt dem Fotografen, sofern keine schriftlichen Anweisungen vorliegen.
  • 6.2 Für Mängel, die auf ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
  • 6.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko für Umstände, die nicht in der Verantwortung des Fotografen liegen.
  • 6.3.1 Bei Veranstaltungen, die länger als vier Stunden dauern, ist der Fotograf angemessen zu versorgen.
  • 6.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  • 6.5 Alle Beanstandungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
  • 6.6 Im Fall von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Verbesserungsanspruch zu. Preisminderungen sind möglich, wenn eine Verbesserung unmöglich ist.
  • 6.7 Fixgeschäfte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  • 6.8 Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig von etwaigem Urheberrechtsstatus zu.

Forderungen und Gerichtsstand

  • 7.1 Eventuelle Forderungen dürfen nicht die vereinbarte Honorarhöhe übersteigen.
  • 7.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf.

JS-Hochzeitsfotografie

Jonas Hiller & Simone Wittchen

Hochzeit, Neugeborene, Familie & Porträt Fotografie

Max-Ernst-Str. 11
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